Die Carinthia Film Commission ist die zentrale Service- und Beratungsstelle für national und international tätige Filmschaffende in Kärnten. Sie bildet einen eigenen Geschäftsbereich der Kärnten Werbung Marketing & Innovationsmanagement GmbH mit Sitz in Klagenfurt.

Filmproduktionen, in denen die kulturelle Vielfalt und das kreative Potenzial Kärntens zum Ausdruck kommen und die einen (kulturellen) Kärnten-Bezug beinhalten, leisten einen wichtigen Beitrag zur europäischen Filmkultur. Bei der Vergabe von Fördermitteln achtet der zuständige Beirat auf Ausgewogenheit, Diversität und die Einhaltung diverser Richtlinien.

Bei der Empfehlung von Fördermitteln achtet der zuständige Beirat auf Ausgewogenheit, Diversität und die Einhaltung der CFC-Förderrichtlinien auf Grundlage des Kärntner Kulturförderungsgesetzes 2001 – K-KFördG, LGBI Nr. 45/2002.

Eine CFC-Filmförderung kann für die Prozessschritte Entwicklung, Produktion und Verwertung eines Filmprojektes beantragt werden.

Gefördert werden:

  • maximal 30 Prozent der Gesamtkosten der Entwicklung,
  • maximal 20 Prozent der Gesamtkosten der Produktion,
  • maximal 20 Prozent der Gesamtkosten von Vertrieb und Promotion.