Österreichisches Filminstitut
www.filminstitut.at

Das Österreichische Filminstitut ist die österreichische Förderinstitution auf Bundesebene, basierend auf dem Filmförderungsgesetz.

Im Budget des Österreichischen Filminstituts sind Förderungsmittel für folgende Bereiche vorgesehen:

  • projektbezogene Filmförderung (die Förderungswürdigkeit eines Filmprojektes wird durch die Auswahlkommission beurteilt)
  • erfolgsabhängige Filmförderung (Referenzfilmförderung; der Erfolg des Referenzfilms wird nach künstlerischen und/oder wirtschaftlichen Parametern beurteilt)
  • Nachwuchsförderung

Ziel der Filmförderung ist es, die Herstellung, die Verbreitung und Verwertung österreichischer Filme zu unterstützen, die geeignet sind, entsprechende Publikumsakzeptanz und/oder internationale Anerkennung zu erreichen und dadurch die Wirtschaftlichkeit und die Qualität des österreichischen Filmschaffens zu steigern.

Gefördert werden insbesondere:

  • die Stoff- und Projektentwicklung
  • die Herstellung von in Eigenverantwortung österreichischer Filmhersteller produzierten österreichischen Filmen und österreichisch-ausländischen Gemeinschaftsproduktionen
  • die Verwertung
  • die berufliche Weiterbildung von im Filmwesen künstlerisch, technisch oder kaufmännisch tätigen Personen
  • Vorhaben zur Strukturverbesserung des österreichischen Filmwesens

Österreichisch-ausländische Gemeinschaftsproduktionen sind förderbar, wenn der österreichische Partner die Förderungsvoraussetzungen erfüllt und das Vorhaben den Bestimmungen eines diesbezüglichen zwischenstaatlichen Filmabkommens entspricht. Liegt ein solches Abkommen nicht vor, hat die österreichische finanzielle, künstlerische und technische Beteiligung jeweils mindestens 30 Prozent zu betragen. Das Filminstitut kann in begründeten Ausnahmefällen eine geringere Beteiligung akzeptieren. Bei einer Gemeinschaftsproduktion fördert das Filminstitut unter Prüfung des Gesamtvorhabens nur den österreichischen Anteil.

Österreichisches Filminstitut
Roland Teichmann, Direktor
Spittelberggasse 3
A-1070 Wien
T: (+43) (0)1 526 97 30
F: (+43) (0)1 526 9730-440
E: office@filminstitut.at
www.filminstitut.at

 

FISA - Filmstandort Austria
www.filmstandort-austria.at

Das finanzielle Anreizmodell unterstützt förderungswürdige österreichische Kinospiel und  Dokumentarfilme sowie internationalösterreichische Koproduktionen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Nach Notifizierung der Richtlinien durch die Europäische Kommission gab Wirtschaftsminister Mitterlehner 2010 den Startschuss für den Fonds. Bis Ende 2012 stellte das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend dafür insgesamt 20 Mio Euro zur Verfügung. Wegen des großen Erfolges wurde das Fördermodell FISA bis Ende 2014 verlängert. Pro Jahr stehen erneut 7,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Voraussetzungen für den Zuschuss:

  • Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen/Firmen mit Geschäftssitz bzw. einer Geschäftsniederlassung in Österreich
  • Minimum der österreichischen Herstellungskosten: 20 Prozent der Gesamtherstellungskosten bzw. entsprechend dem zugrundeliegenden zwischenstaatlichen Filmabkommen. Ausnahmen in begründeten Einzelfällen
  • Erfüllung eines kulturellen Eigenschaftstests (kulturelle, kreative, herstellungstechnische Kriterien)
  • Budgetminimum: 1 Mio. Euro bei Spielfilmen, 200.000 Euro bei Dokumentarfilmen
  • Vorführdauer: mindestens 79 Minuten bei Spiel- bzw. Dokumentarfilmen, 59 Minuten bei Kinderfilmen
  • Höhe der Förderung: maximal 25% der förderungsfähigen österreichischen Herstellungskosten (maximal 15% der jährlich zur Verfügung stehenden Mittel)
  • Die Förderung ist mit Förderungsmitteln anderer Förderungsinstitutionen kumulierbar

Das Fördermodell wird umgesetzt durch aws www.awsg.at/Content.Node/ und
Location Austria www.locationaustria.at/de/ , einer Abteilung der ABA aba.gv.at/DE/Home/ABA-Invest+in+Austria.aspx .

Location Austria
Arie Bohrer, Julia Schmölz
Hanuschgasse 3
A-1010 Wien
T: (+43) (0)1 588 58 33
E: fisa@location-austria.at
www.filmstandort-austria.at
 


bm:ukk Abteilung FILMKUNST
www.kunstkultur.bka.gv.at/site/8022/default.aspx

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur fördert Filmkünstlerinnen und Filmkünstler in den Bereichen Spiel-, Dokumentar-, und Animationsfilm sowie Talente des österreichischen Nachwuchses bei der Entwicklung der eigenen, subjektiven Filmsprache.

Einreichungen für Drehbuch, Projektentwicklung und Herstellung in 6-facher Ausfertigung bis spätestens 31.Jänner, 31. Mai sowie 30. September. Detailinfos unter: www.bmukk.gv.at/kunst/sektion/abt3.xml

Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Abteilung V/3 Film
Concordiaplatz 2
A-1014 Wien
T: (+43) (0)1 53120-6885
E: if@bmukk.gv.at
www.kunstkultur.bka.gv.at/site/8022/default.aspx

 

Film-/Fernsehabkommen
www.filminstitut.at/de/orf-film-fernseh-abkommen/

Zwischen dem Österreichischen Filminstitut und dem ORF besteht seit 1981 das Film/Fernseh-Abkommen zur gemeinsamen Förderung des österreichischen Films. Es werden Projekte unterstützt, welche bereits eine Förderungszusage des Filminstituts bzw. im Falle der Nachwuchs- und Innovationsförderung von einer anderen filmfördernden Institution haben.

Zur Durchführung des Abkommens stellt der ORF bis 2013 jährlich € 8 Millionen (US$ 10,59 Mio.) zur Verfügung, vergeben von einer gemeinsamen Kommission. Rund 10% der jährlichen Mittel sind zur Förderung von Nachwuchs- und Innovationsprojekten vorgesehen.

www.filminstitut.at/de/orf-film-fernseh-abkommen/

 

Fernsehfonds Austria
www.rtr.at/de/ffat/Fernsehfonds

Die RTR-GmbH verwaltet den Fernsehfonds Austria und erhält dafür jährlich € 13,5 Mio. aus einem Teil der Gebühren gem. § 3 (1) Rundfunkgebührengesetz, zur Förderung der Herstellung von Fernsehproduktionen.

Gefördert wird die Herstellung von Fernsehfilmen, -serien und -dokumentationen, mit einer Mindestlänge von 23 Minuten. Antragsberechtigt sind unabhängige Produktionsunternehmer bzw. -unternehmen mit entsprechender fachlicher Qualifikation. Vorrausetzung ist die Beteiligung einer oder mehrerer Fernsehveranstalter in Höhe von mindestens 30% an den Gesamtherstellungskosten. Fernsehveranstalter dürfen die Rechte an Fernsehfilmen und Dokumentationen für höchstens sieben Jahre, an Serien für höchstens zehn Jahre erwerben.

Die maximale Förderungshöhe beträgt 20% der angemessenen Gesamtherstellungskosten, in Ausnahmefällen bis zu 30%. Die Höchstfördergrenzen liegen im Einzelfall für Fernsehserien bei 120.000 Euro pro Folge, für Fernsehfilme bei 700.000 Euro und für TV-Dokumentationen bei 200.000 Euro. Die Aufwendungen, die in Österreich umgesetzt werden, sollen mindestens dem 1,5-fachen des gewährten Förderungsbetrages entsprechen und dürfen diesen Förderungsbetrag nicht unterschreiten. Projekte mit hohen Aufwendungen in Österreich und Projekte mit hohem ausländischem Finanzierungsanteil können besonders berücksichtigt werden.
Die Förderungen werden in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gewährt. Eine Kumulierung mit anderen Fördermitteln, etwa von Bundesländern oder ausländischen Förderstellen, ist möglich, jedoch nicht mit Fördergeldern des Bundes.

Pro Jahr sind vier Einreichtermine vorgesehen. Förderungsentscheidungen werden unter Berücksichtigung der Förderungsziele und nach Stellungnahme des Fachbeirates durch den Geschäftsführer der RTR-GmbH getroffen.

Fernsehfonds Austria
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien
T: +43 (0)1 58058-0
E: fernsehfonds@rtr.at
www.rtr.at/de/ffat/Fernsehfonds